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Alle Fragen zu Hilfen in der Ukrainekrise hat das Bayerische Staatsministerium hier sehr gut zusammengefasst.
In Erlangen gehen derzeit alle Anfragen an: ukraine@stadt.erlangen.de
Wohin sollen/können sich ankommende Ukrainer*innen vor Ort wenden?
Empfohlen wird eine offizielle Registrierung, diese erfolgt aktuell über das Anker-Zentrum in Zirndorf und im Heilig-Geist-Spital in Nürnberg
- für Nürnberg: Service-Hotline für Geflüchtete: 09 11 / 2 31-33 36 6
- Erlangen: Hilfe über die Flüchtlings- & Integrationsberatung: 09131/86-2081
- Erlangen-Höchstadt: Anfragen gehen an die Leiter des Sozialamtes: 09193-20-1810/1813
Aktuelle Aufenthaltsregelung für ankommende Ukrainer*innen:
- Der Europäische Rat hat am 3.3. entschieden, dass Ukrainer*innen einen Aufenthalt nach §24 AufenthG erhalten.
Das bedeutet: Aufenthalt für zunächst 1 Jahr. Zugang zu Sozialleistungen, medizinischer Versorgung, Bildung und Arbeit. - Noch nicht geklärt ist, über welche Stelle Anträge für Sozialleistungen gestellt werden können. Allerdings sind voraussichtlich nur diejenigen antragsberechtigt, die über keine eigenen Vermögenswerte verfügen.
Wo können Ukrainer*innen wohnen?
- Privat bei Bekannten und Freund*innen
- ANKER-Zentren und von dort weitere Verteilung
- Vermittlung über Wohnungsbörsen (siehe Hilfe)
Wie kann geholfen werden?
- Wenn Sie Wohnungen zur Verfügung stellen möchten, dann können Sie das an die städt. und landkreislichen Stellen melden. Oder auch hier auf dieser Datenbank eintragen: elinor.network/gastfreundschaft-ukraine
- Gesprächsangebote: viele Ukrainer*innen leben bereits seit langem hier und sind in großer Sorge um ihre Familien und Freund*innen. Bieten Sie in Ihren Gemeinden gerne Gesprächsmöglichkeiten und Friedensandachten an, soweit möglich.
Weitere Informationen zum Nachlesen: