Information zur Kirchensteuer

Was macht "Kirche" eigentlich mit den Kirchensteuern???
Das fragen Sie sich auch?
Hier finden Sie die Antwort!

 

Kirchensteuer auf Kapitalertragssteuer
Seit 2015 kann man die Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer direkt buchen lassen.
Wer keine Kapitalertragsteuer zahlt, weil seine Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag (801 € bzw. 1.602 €) nicht übersteigen, zahlt darauf auch keine Kirchensteuer.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern unter www.bzst.de („Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer“).