Es ist unsere Aufgabe als Kirche und als Gemeinde, sexualisierter Gewalt vorzubeugen und sie zu verhindern, Verdachtsfälle aufzuklären, auf Fälle von sexualisierter Gewalt angemessen und wirksam zu reagieren, Betroffenen von sexualisierter Gewalt Hilfe und Unterstützung zu gewähren und Ursachen und Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt in geeigneter Weise aufzuarbeiten. Dabei ist immer auf die Belange der betroffenen Menschen besondere Rücksicht zu nehmen.
In der Kirche müssen wir konsequent handeln. Das Präventionsgesetz aus dem Jahr 2020 und das Rahmenschutzkonzept aus dem Jahr 2021 waren wichtige Meilensteine. Jetzt müssen alle Gemeinden Schutzkonzepte erarbeiten und damit den Rahmen schaffen, wie sie die Prävention sexualisierter Gewalt in ihrer Gemeinde angehen wollen.
Der KV-St. Markus hat das Schutzkonzept am 11.07.24 beschlossen. Sie finden es hier.
Was meint der Begriff sexualisierte Gewalt?
Sexualisierte Gewalt sind alle Handlungen, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung darstellen und darüber hinaus jedes Verhalten, bei dem Sexualität zur Machtausübung benutzt wird oder Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse benutzt werden.
Darüber hinaus geht es aber noch um mehr.
Grundlage aller Gemeindearbeit ist unsere gemeinsame Überzeugung, dass jeder Mensch nach Gottes Ebenbild geschaffen ist. Dies verleiht uns Menschen Würde – unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder ethnischer Herkunft. Diese Würde wollen wir achten.
Deshalb machen wir uns als Gemeinde zusammen mit der Landeskirche auf den Weg hin zu einer Kultur der Achtsamkeit. Dabei geht es
- um einen guten Umgang mit Fehlern,
- um den Aufbau und die Stärkung von Beteiligungsmöglichkeiten,
- um einen sensiblen Umgang mit Hierarchien und Strukturen,
- und um die Wahrung der höchstpersönlichen Rechte jedes Einzelnen und die Respektierung der individuellen Grenzen und Bedürfnisse.
Wir möchten auf Unterstützungsangebote der Evang. Luth. Landeskirche hinweisen:
Ansprechstelle für Betroffene: Telefon – Sprechstunde für Betroffene
Bitte melden Sie sich! Wir haben zwei Telefonsprechstunden in der Woche für Sie eingerichtet, an denen wir persönlich für Sie da sind. Telefonische Sprechstunde: Montag, 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr und Dienstag von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Tel.: 089 / 5595 – 335
Darüber hinaus sind wir über unsere E-Mailadresse ansprechstellesg@elkb.de jederzeit für Sie erreichbar. Wir antworten wochentags in der Regel innerhalb von 48 Stunden
LINK https://aktiv-gegen-missbrauch-elkb.de/ansprechstelle-fuer-betroffene/
Meldestelle: In der Meldestelle bekommen Sie Beratung bei der Einschätzung von Verdachtsmomenten sowie Hilfe und Unterstützung bei notwendigen Maßnahmen. LINK https://aktiv-gegen-missbrauch-elkb.de/meldestelle/
Materielle Hilfen: Eine Wiedergutmachung von geschehenem Unrecht ist nicht möglich. Aber es gibt das Angebot – neben immaterieller Unterstützung in Form von Seelsorge und Beratung – auch durch materielle Hilfe das Unrecht wahrzunehmen und anzuerkennen, das Betroffenen sexualisierter Gewalt in unserem Verantwortungsbereich angetan wurde. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen dazu.
Tel.: 089 / 5595 – 422, Mail: anerkennungskommission@elkb.de
LINK https://aktiv-gegen-missbrauch-elkb.de/anerkennungskommission/
Hier finden Sie eine Aufstellung unserer Netzwerkpartner*innen vor Ort
Und auf einige nicht-kirchliche Unterstützungsangebote:
- Die Telefon Seelsorge: 0800 1110111
- Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: Telefon: 0800 22 55 530
- Zentrale Anlaufstelle help (www.anlaufstelle.help ) Unabhängige Information für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie, Telefon: 0800 5040112; E-Mail: zentrale@anlaufstelle.help
- Hilfeportal sexueller Missbrauch ( https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite) – Hilfe suchen, Hilfe finden (Bundesregierung)